Unsere Vereinigung wird 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)
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Wann gehörst DU - gemeinsam mit Partner/in - zum angesprochenen Personenkreis? -Du hast im Zeitraum 2021, 2022, 2023 und 2024 mindestens einen Event für die FJR-Tourer Deutschland [mehr..]
Tipps und Tricks
Wo kann man sein Motorrad parken?Wer sein Motorrad auf einem Gehweg abstellt, riskiert einen Strafzettel. Die platzsparende, schlanke Bauart eines Motorrades hilft also nur dann, wenn die zuständige Gemeinde bzw. deren [mehr..]
Informationen
Gestohlen oder verloren: Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, sollten Sie schnell handeln. Denn das Dokument muss während jeder Fahrt mitgeführt werden. Andernfalls droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen.
Gestohlener Führerschein
Wurde Ihr Führerschein gestohlen, müssen Sie das bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Beamten stellen dann eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit können Sie einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro.
Es kann bis zu sechs Wochen dauern, ehe Sie das neue Dokument persönlich bei der Führerscheinstelle abholen können. Gegen einen Gebührenzuschlag ist auch eine Eilausstellung möglich.
Verlorener Führerschein
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie einen neuen in der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts beantragen. Dafür müssen Sie neben Ihrem Reisepass oder Personalausweis auch ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen. Möglicherweise verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib Ihres Führerscheins. Ein Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen Versicherung rund 65 Euro.
Wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde, benötigen Sie möglicherweise eine sogenannte Karteidatenabschrift, eine Bescheinigung über die Führerscheindaten, die bei Ihrer früheren Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.
[ eingetragen am: 2016-04-11 13:27:13 ] [ Quelle: ADAC ]