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20 Jahre FJR-Tourer Deutschland
Unsere Vereinigung wurde 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)


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AktiTour Hinterland-Tour 2025
02.10.2025 bis 05.10.2025
Anmeldung ab:
30.03.2025 20:00
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9. FJR-Tourer Deutschland-Treffen 2026
14.05.2026 bis 17.05.2026
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Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
Re: 14.05. - 17.05.2026: 9. FJR-Tourer Deutschland-Treffen
Hallo ; mittlerweile sind Stand jetzt 100 Teilnehmer gemeldet aus gegebenem Anlass hier ein paar formale Hinweise: Das Hotel setzt sich mit Allen Betroffenen in Verbindung; es gelten die Preise, [mehr..]

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Fünf Jahre Garantie auf alle Schuberth Motorradhelme

SCHUBERTH hat große Ziele: höchste Qualitätsstandards, größtmögliche Sicherheit, bestmögliche Helme. Dazu gehört auch die bestmögliche Garantie. Darum gibt SCHUBERTH auf alle Motorradhelme [mehr..]


Touren der FJR-Tourer Deutschland

Gruppenausfahrt, Korso

Ab welcher Gruppengröße braucht man bei einer Ausfahrt oder für einen Korso eine Erlaubnis von den Behörden? Wann muss die Polizei als Begleitung mit ins Boot, und sind Maßnahmen wie Warnwesten oder -schilder erforderlich?

Maßgeblich sind die Paragraphen 27 und 29 der Straßenverkehrsordnung sowie die daran angegliederten Verwaltungsvorschriften. In Paragraph 27 sind alle Umstände, Voraussetzungen und Vorgaben für „Verbände”, also Gruppen von Kraftfahrzeugen, angesprochen. In § 29 wird die „übermäßige Straßenbenutzung” etwa durch Motorsportveranstaltungen, Korsos oder Ausfahrten geregelt.

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Als Grundsatz gilt: Für bis zu 30 Fahrzeuge ist keine Erlaubnis erforderlich, sofern es sich um eine normale Ausfahrt mit freier Streckenwahl handelt. Hinsichtlich Geschwindigkeit und Fahrzeit dürfen demzufolge seitens des Veranstalters keine Vorgaben bestehen. Sonderprüfungen, wie etwa bei Rallye-Fahrten üblich, dürfen ebenfalls nicht vorgesehen sein. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Teilnehmer an die Straßenverkehrsordnung halten.

Bei mehr als 30 Fahrzeugen müsste der Ausfahrtveranstalter bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragen. Nach Anhörung der Polizei und des jeweiligen Straßenbaulastträgers wird dann entschieden, ob und welche Auflagen (zum Beispiel Polizeibegleitung, Kennzeichnung, Zeitablauf oder Streckenführung) zu beachten sind. Das Tragen von Warnwesten wird zwar nur in manchen Fällen vorgeschrieben, ist aber grundsätzlich im Interesse der eigenen Sicherheit.

Quelle: Motorrad 22/2006 Seite 76