Unsere Vereinigung wird 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)
Termine in diesem Monat
Neuester Beitrag im Forum
Re: 09.08. - 11.08.2024: In Via Terra Passato - AktiTour 202
die Ende des Monats ist Anmeldeschluss; bis dahin sind die Zimmer [mehr..]
Tipps und Tricks
Motorrad-Werkzeug (Qualität zahlt sich aus)Obwohl auch Motorräder in der Technik immer komplizierter werden und die Elektronik auf dem Vormarsch ist: Im Wesentlichen funktionieren sie mechanisch. Viele Wartungs- und Pflegearbeiten können [mehr..]
Touren der FJR-Tourer Deutschland
Gruppenausfahrt, Korso
Ab welcher Gruppengröße braucht man bei einer Ausfahrt oder für einen Korso eine Erlaubnis von den Behörden? Wann muss die Polizei als Begleitung mit ins Boot, und sind Maßnahmen wie Warnwesten oder -schilder erforderlich?
Maßgeblich sind die Paragraphen 27 und 29 der Straßenverkehrsordnung sowie die daran angegliederten Verwaltungsvorschriften. In Paragraph 27 sind alle Umstände, Voraussetzungen und Vorgaben für „Verbände”, also Gruppen von Kraftfahrzeugen, angesprochen. In § 29 wird die „übermäßige Straßenbenutzung” etwa durch Motorsportveranstaltungen, Korsos oder Ausfahrten geregelt. ![]() Als Grundsatz gilt: Für bis zu 30 Fahrzeuge ist keine Erlaubnis erforderlich, sofern es sich um eine normale Ausfahrt mit freier Streckenwahl handelt. Hinsichtlich Geschwindigkeit und Fahrzeit dürfen demzufolge seitens des Veranstalters keine Vorgaben bestehen. Sonderprüfungen, wie etwa bei Rallye-Fahrten üblich, dürfen ebenfalls nicht vorgesehen sein. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Teilnehmer an die Straßenverkehrsordnung halten. Bei mehr als 30 Fahrzeugen müsste der Ausfahrtveranstalter bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragen. Nach Anhörung der Polizei und des jeweiligen Straßenbaulastträgers wird dann entschieden, ob und welche Auflagen (zum Beispiel Polizeibegleitung, Kennzeichnung, Zeitablauf oder Streckenführung) zu beachten sind. Das Tragen von Warnwesten wird zwar nur in manchen Fällen vorgeschrieben, ist aber grundsätzlich im Interesse der eigenen Sicherheit. |
Quelle: Motorrad 22/2006 Seite 76 |