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Termine in diesem Monat

1. Alpen - Rundfahrt 2023
08.06.2023 bis 11.06.2023
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17.12.2022 20:00
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Thüringentour 2023
23.06.2023 bis 25.06.2023
Anmeldung ab:
08.01.2023 20:00
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Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
Re: 30.09. - 03.10.2023: In Via Terra Fabula - AktiTour 2023
wie bereits im letzten Post erwähnt, gehen die nicht benötigten Zimmer am 31.5.2023 zurück ans Hotel. Die Anmeldefrist für die Akti-Tour geht nun allmählich zu Ende. In den kommenden drei Tagen [mehr..]

Tipps und Tricks

2016 Dauerthema Autozug: neue Strecken, neue Anbieter

Die Nachfrage nach Autoreisezügen in Deutschland hält auch nach dem Ausstieg der Deutschen Bahn aus diesem Geschäftsfeld unvermindert an. Der Betreiber der Strecke Düsseldorf-Verona, die [mehr..]


Touren der FJR-Tourer Deutschland

Gruppenausfahrt, Korso

Ab welcher Gruppengröße braucht man bei einer Ausfahrt oder für einen Korso eine Erlaubnis von den Behörden? Wann muss die Polizei als Begleitung mit ins Boot, und sind Maßnahmen wie Warnwesten oder -schilder erforderlich?

Maßgeblich sind die Paragraphen 27 und 29 der Straßenverkehrsordnung sowie die daran angegliederten Verwaltungsvorschriften. In Paragraph 27 sind alle Umstände, Voraussetzungen und Vorgaben für „Verbände”, also Gruppen von Kraftfahrzeugen, angesprochen. In § 29 wird die „übermäßige Straßenbenutzung” etwa durch Motorsportveranstaltungen, Korsos oder Ausfahrten geregelt.

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Als Grundsatz gilt: Für bis zu 30 Fahrzeuge ist keine Erlaubnis erforderlich, sofern es sich um eine normale Ausfahrt mit freier Streckenwahl handelt. Hinsichtlich Geschwindigkeit und Fahrzeit dürfen demzufolge seitens des Veranstalters keine Vorgaben bestehen. Sonderprüfungen, wie etwa bei Rallye-Fahrten üblich, dürfen ebenfalls nicht vorgesehen sein. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Teilnehmer an die Straßenverkehrsordnung halten.

Bei mehr als 30 Fahrzeugen müsste der Ausfahrtveranstalter bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragen. Nach Anhörung der Polizei und des jeweiligen Straßenbaulastträgers wird dann entschieden, ob und welche Auflagen (zum Beispiel Polizeibegleitung, Kennzeichnung, Zeitablauf oder Streckenführung) zu beachten sind. Das Tragen von Warnwesten wird zwar nur in manchen Fällen vorgeschrieben, ist aber grundsätzlich im Interesse der eigenen Sicherheit.

Quelle: Motorrad 22/2006 Seite 76