Navigation

20 Jahre FJR-Tourer Deutschland
Unsere Vereinigung wurde 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)


Facebook Facebook Donate FJR-Tourer


Beliebte Suchwörter

Abreise Aufwärmrunde Bayern Bridgestone Continental Deutschland FJR1300 Fahrverbot Freitags Frühstück Garmin Gruppen Haupttour Heimreise Kurven Metzeler Motorrad Motorradtouren Punkte Sachsengugge Samstag Samstags Tagestour Vortour Yamaha

Information
Suche

Termine in diesem Monat

2. ALB-Traumtour 2025
18.09.2025 bis 21.09.2025
Anmeldung ab:
09.03.2025 20:00
[ zum Termin ]

AktiTour Hinterland-Tour 2025
02.10.2025 bis 05.10.2025
Anmeldung ab:
30.03.2025 20:00
[ zum Termin ]

Neuester Beitrag im Forum

Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
Re: 02.10. - 05.10.2025: AktiTour Hinterland-Tour 2025
am übernächsten Sonntag, 30. März 2025 um 20:00 startet die Anmeldung zur diesjährigen Akti-Tour. Ich wollte das Thema hier rechtzeitig nochmal ansprechen, weil die Zielgruppe ja klar deffiniert [mehr..]

Tipps und Tricks

Ride Vision: Nachrüstbarer Kollisionswarner für alle Motorräder

Ride Vision bringt den weltweit ersten Kollisionswarner für Motorräder auf den Markt. Das optische System für mehr Fahrsicherheit nutzt künstliche Intelligenz. Kollisionswarner für Motorräder - [mehr..]


Alle Infos

Informationen

Haftungsrisiken bei Gruppenfahren

Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand.

Kollidiert der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, hat der zweite gegen den dritten keine Ansprüche aus §§ 7, 17 StVG.

Dies hat das OLG Frankfurt am Main, Az: 22 U 39/14 am 18.08.2015 entschieden.

In diesem Fall hat der Kläger behauptet, er habe aufgrund der Kollision des vor ihm fahrenden Zeugen sein Motorrad abbremsen müssen. Er habe sein Motorrad noch rechtzeitig zum Stehen bringen können, als der Beklagte mit seinem Motorrad unvermittelt auf das Heck des Motorrads aufgeprallt und ihn mit sich geschleppt habe. Der Beklagte zu habe den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Der Sachverhalt war vor Gericht nicht vollständig aufklärbar, jedoch war dies für das Gericht auch nicht entscheidend.

Vielmehr war für das Gericht die abgesprochene Gruppenfahrt entscheidend. Angesichts dieser Situation geht das Gericht davon aus, dass alle Beteiligten in der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen. Jedem der Gruppe hätte die gleiche Situation passieren können wie dem Kläger.

[ eingetragen am: 2015-10-15 22:05:25 ] [ Quelle: ADAC ]