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Fahrerinnen und Fahrer von Motorrädern und leistungsstarken Rollern sollten unterm Helm Gehörschutz tragen: Nicht nur der Verkehrslärm kann zu erheblichen akustischen Belastungen und Langzeitschäden führen.
Der Motor des eigenen Fahrzeuges und die Abrollgeräusche der Reifen erzeugen schon gehörigen Lärm: Vor allem zusammen mit dem Fahrtwind kann sich eine starke Geräuschkulisse ergeben. Neben der Beeinträchtigung der aktiven Sicherheit durch solch akustischen Stress und dadurch nachlassender Konzentrationsfähigkeit können Langzeitschäden entstehen. Zu starke Lärmbelastungen führen gerade bei Viel- und Langstreckenfahrern zu dauerhaften Schädigungen des Gehörs.
Eine Untersuchung der niederländischen Motorradpolizei hat gar gezeigt, dass bei einem „normalen“ Motorradhelm schon 90 Sekunden bei Tempo 160 genügen können, um bleibende Schäden zu verursachen.
Dennoch war bei diversen Helmtests des ADAC das Geräuschverhalten der getesteten Helme sehr unterschiedlich. Einem mittleren Schalldruckpegel von rund 84 dB(A) bei 100 km/h des leisesten Helms im Test standen schon 92 dB(A) beim zweiten und gar fast 95 dB(A) beim lautesten Helm entgegen. Übrigens: Schon drei dB (A) werden als Lärmverdopplung empfunden.
Die individuelle Obergrenze des noch zu ertragenden Schalldruckpegels ist bei Menschen zwar unterschiedlich, hohe Schalldruck-Belastungen über längere Zeit führen aber unausweichlich zu akuten Gehörstörungen bis zu Schwerhörigkeit, Tinnitus oder sogar Taubheit. Langzeitstudien der TU Hannover mit Motorradfahrern haben dies längst eindrucksvoll bewiesen.
Werte aus dem gewerblichen Lärmschutz machen das Problem deutlich. Zonen mit Schalldruckpegeln über 85 dB(A) gelten als Lärmbereiche, für Arbeiten muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Bei Pegeln über 90 dB(A) muss gar zwingend Gehörschutz getragen werden. 85 dB(A) gilt als Bezugsschalldruckpegel, nur bei dem darf acht Stunden gearbeitet werden. Mit steigender Lärmbelastung reduziert sich die Arbeitszeit.
Wer also oft und vor allem lange Strecken unter die Räder nimmt, der sollte zu geeigneten Gehörschützern greifen, die den Hörpegel auf ein erträgliches Maß reduzieren. Da die Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO) alle Fahrzeuglenker zwingend
verpflichtet, die Aufmerksamkeit für die (Verkehr-)Umwelt nicht zu beeinträchtigen, sind aber nicht alle Angebote in Sachen Gehörschutz für Zweiradpiloten geeignet. Schließlich müssen nicht nur Warnsignale wie ein Martinshorn wahrgenommen werden.
Die beste Lösung sind spezielle, individuell angefertigte Otoplastiken (Oto = griechisch Ohr). Diese Lärmstopper sind aus Acryl, Silikon oder Nylon und werden vom Hörgeräteakustiker auf den persönlichen Gehörgang abgestimmt. Obwohl für solche
„Ohrenschützer“ ab 50 Euro bezahlt werden müssen, haben sie mehr Vorteile als die starke Dämmung: Neben leichtem Handling und optimalem Tragekomfort halten sie in der Regel mehrere Jahre. Bei einigen Modellen (Preise zwischen 70 und 85 Euro) können sogar verschiedene Frequenzfilter genutzt werden, so dass sie beispielsweise auch für Motorrad-Sport, Holzsägen, Rockkonzerte oder Disko geeignet sind.
Im Motorrad-Fachhandel werden auch waschbare Langzeit-Ohrenstöpsel mit Wechselfilter ab 20 Euro angeboten, die bei Stiftung Warentest die gute Note 2,1 erreichten. Dort erhältliche, fertig geformte elastische Ohrstöpsel für Motorradfahrer zum einmaligen oder mehrfachen Gebrauch (ab 3,50 Euro) oder vor dem Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel aus formbarem PU-Dehnschaumstoff (ab 5 Euro) sind günstiger, bieten aber bestenfalls ausreichenden Lärmschutz.
[ eingetragen am: 2016-03-10 15:02:55 ] [ Quelle: ADAC ]