Navigation

20 Jahre FJR-Tourer Deutschland
Unsere Vereinigung wurde 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)


Facebook Facebook Donate FJR-Tourer


Beliebte Suchwörter

Abreise Anreise Aufwärmrunde Bridgestone Continental Deutschland FJR1300 Fahrverbot Freitag Freitags Frühstück Garmin Haupttour Heimreise Kurven Metzeler Motorrad Motorradtouren Punkte Sachsengugge Samstag Samstags Tagestour Vortour Yamaha

Information
Suche

Termine in diesem Monat

3. ALB-Traumtour 2026
17.09.2026 bis 20.09.2026
Anmeldung ab:
08.03.2026 20:00
[ zum Termin ]

Neuester Beitrag im Forum

Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
Re: Wie bewertet ihr das Tour-Angebot der FJR-Tourer Deutsch
Danke für die Klarstellung Manfred. [mehr..]

Tipps und Tricks

Yamaha FJR1300 im Langzeitrückblick – Testfahrer & Community

Yamaha FJR1300 im Langzeitrückblick – Testfahrer & Community Wie sich die FJR1300 über Jahre bewährt hat Wir blicken auf die Yamaha FJR1300 zurück und verbinden unsere Eindrücke von 2013 mit [mehr..]


Alle Infos

Informationen

Haftung der Kommune bei Sturz einer Motorradfahrerin auf nicht griffiger Fahrbahn

Eine Motorradfahrerin kam auf einer Ortsdurchgangsstraße mit ihrem Motorrad auf regennasser Fahrbahn zu Fall.
Sie wandte sich daraufhin an die Kommune und verlangte Schadenersatz aus einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Sie argumentierte, dass die Fahrbahn in diesem Bereich nicht griffig genug war. So sei es auch bei aufmerksamer Fahrweise nicht möglich gewesen, die Straße bei Nässe gefahrlos zu befahren. Warnhinweise oder ein Tempolimit habe es nicht gegeben.

Die Kommune verweigerte die Zahlung, sie war der Ansicht, bei ausreichender Sorgfalt sei es nicht zum Sturz gekommen.

Die Sache ging vor Gericht.

Das OLG Hamm gab der Klägerin mit Urteil vom 18.12.2015, Az.: 11 U 166/14 zum größten Teil Recht.

Das Gericht argumentierte, dass der Kommune bereits vier Jahre zuvor im Rahmen einer Straßenzustandserhebung die mangelnde Griffigkeit mitgeteilt worden sei. Daher habe die Kommune reagieren müssen. Auch wenn sie den Belag nicht erneuern ließ, sei es zu erwarten gewesen, dass ein Tempolimit für Motorradfahrer oder zumindest ein Warnhinweis aufgestellt worden wäre.
Beides habe die Stadt unterlassen, dass sei eine Verkehrssicherungspflichtverletzung.

Daher hafte sie zu 75%.

[ eingetragen am: 2016-03-10 15:05:44 ] [ Quelle: ADAC ]