Navigation

20 Jahre FJR-Tourer Deutschland
Unsere Vereinigung wird 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)


Facebook Facebook Donate FJR-Tourer


Beliebte Suchwörter

Aufwärmrunde Bayern Bridgestone Continental Deutschland Dunlop FJR1300 Fahrverbot Freitags Frühstück Garmin Gruppen Haupttour Heimreise Kurven Metzeler Motorrad Motorradtouren Punkte Sachsengugge Samstag Samstags Tagestour Vortour Yamaha

Information
Suche

Neuester Beitrag im Forum

Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
25.07. - 27.07.2025: 4. Hochrhön - Genusstour
Hallo liebe Rhönfreunde , Endlich ist es wieder soweit. Nach einer zweijährigen Pause findet nun wieder eine Rhöntour statt. Ich freue mich riesig darauf und möchte euch ganz herzlich einladen [mehr..]

Tipps und Tricks

Motorrad fahren in Corona-Zeiten

Motorradtouren sind nicht mehr geboten Überall in Europa ordnen Regierungen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus an. Dazu gehören auch Einschränkungen der persönlichen Mobilität. Die [mehr..]


Alle Infos

Informationen

Haftung der Kommune bei Sturz einer Motorradfahrerin auf nicht griffiger Fahrbahn

Eine Motorradfahrerin kam auf einer Ortsdurchgangsstraße mit ihrem Motorrad auf regennasser Fahrbahn zu Fall.
Sie wandte sich daraufhin an die Kommune und verlangte Schadenersatz aus einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Sie argumentierte, dass die Fahrbahn in diesem Bereich nicht griffig genug war. So sei es auch bei aufmerksamer Fahrweise nicht möglich gewesen, die Straße bei Nässe gefahrlos zu befahren. Warnhinweise oder ein Tempolimit habe es nicht gegeben.

Die Kommune verweigerte die Zahlung, sie war der Ansicht, bei ausreichender Sorgfalt sei es nicht zum Sturz gekommen.

Die Sache ging vor Gericht.

Das OLG Hamm gab der Klägerin mit Urteil vom 18.12.2015, Az.: 11 U 166/14 zum größten Teil Recht.

Das Gericht argumentierte, dass der Kommune bereits vier Jahre zuvor im Rahmen einer Straßenzustandserhebung die mangelnde Griffigkeit mitgeteilt worden sei. Daher habe die Kommune reagieren müssen. Auch wenn sie den Belag nicht erneuern ließ, sei es zu erwarten gewesen, dass ein Tempolimit für Motorradfahrer oder zumindest ein Warnhinweis aufgestellt worden wäre.
Beides habe die Stadt unterlassen, dass sei eine Verkehrssicherungspflichtverletzung.

Daher hafte sie zu 75%.

[ eingetragen am: 2016-03-10 15:05:44 ] [ Quelle: ADAC ]