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Re: 30.09. - 03.10.2023: In Via Terra Fabula - AktiTour 2023
wie bereits im letzten Post erwähnt, gehen die nicht benötigten Zimmer am 31.5.2023 zurück ans Hotel. Die Anmeldefrist für die Akti-Tour geht nun allmählich zu Ende. In den kommenden drei Tagen [mehr..]
Tipps und Tricks
Staudurchfahrung für MotorräderJeder Motorradfahrer kennt die Situation: Bremslichter auf der Autobahn, die Fahrzeuge werden immer langsamer und schließlich kommt der Verkehrsfluss vollkommen zum Stillstand. Und das auf eine [mehr..]
Informationen
Gestohlen oder verloren: Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, sollten Sie schnell handeln. Denn das Dokument muss während jeder Fahrt mitgeführt werden. Andernfalls droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen.
Gestohlener Führerschein
Wurde Ihr Führerschein gestohlen, müssen Sie das bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Beamten stellen dann eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit können Sie einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro.
Es kann bis zu sechs Wochen dauern, ehe Sie das neue Dokument persönlich bei der Führerscheinstelle abholen können. Gegen einen Gebührenzuschlag ist auch eine Eilausstellung möglich.
Verlorener Führerschein
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie einen neuen in der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts beantragen. Dafür müssen Sie neben Ihrem Reisepass oder Personalausweis auch ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen. Möglicherweise verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib Ihres Führerscheins. Ein Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen Versicherung rund 65 Euro.
Wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde, benötigen Sie möglicherweise eine sogenannte Karteidatenabschrift, eine Bescheinigung über die Führerscheindaten, die bei Ihrer früheren Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.
[ eingetragen am: 2016-04-11 13:27:13 ] [ Quelle: ADAC ]