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Auf Straßenrand achten!
Besonders gefährlich für Wildunfälle ist der Herbst mit früher Dämmerung. Aber auch die Monate Juni und Juli, in denen die Paarungszeit ihren Höhepunkt erreicht, steht in der Statistik weit oben: die Rehe laufen „liebesblind“ über die Straße.
Weil selbst ein kleineres Tier wie zum Beispiel ein Hase das Gleichgewicht der Maschine so empfindlich stört, dass ein Sturz kaum noch zu verhindern ist, sollte versucht werden, eine direkte Begegnung möglichst gänzlich zu vermeiden.
Der ADAC rät deshalb zu einer generell vorsichtigen Fahrweise und Temporeduzierung in entsprechenden Gegenden:
Vor allem in Waldgebieten und auf Landstraßen zwischen Feldern sich immer plötzlichen Wildwechsels bewusst sein. Auf die Hinweisschilder zu Wildwechselstellen sollte unbedingt durch langsamere Geschwindigkeit reagiert werden.
Stets die Fahrbahnränder genau im Auge behalten und den Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand einhalten. Früchte von Straßenbäumen (Obst, Eicheln oder Kastanien) werden vom Wild gern als Futter aufgenommen.
Auf jeden Fall sollte in gefährdeten Regionen der notwendige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug besonders groß gewählt werden, um jederzeit rechtzeitig bremsen zu können.
Sind Tiere auf der Straße, eignen sich harte Bremsmanöver nur dann, wenn man sich oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und kein Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Fahrzeug droht. Bremsmanöver können beim ADAC Motorrad-Training geübt werden.
Ist Wild tagsüber in der Nähe oder auf der Straße, sollte man abbremsen und hupen. Nachts sollte abblendet und die Geschwindigkeit gesenkt werden, damit das Wild einen Fluchtweg finden kann.
Verhalten nach einem Wildunfall
Als Grundregel Nummer eins gilt, sofort anhalten und die Unfallstelle sichern sowie eventuellen Verletzten helfen. Danach ist folgendes zu beachten:
Verletztes Wild wegen Infektions- und Verletzungsgefahr nicht anfassen
Wenn es die eigene Sicherheit nicht gefährdet, totes Unfallwild von der Fahrbahn entfernen, jedoch nicht mit bloßen Händen: Seuchengefahr.
Auf gar keinen Fall verunglücktes Wild mitnehmen. Das könnte den Tatbestand der Wilderei erfüllen.
Ist das Tier nach dem Zusammenstoß geflüchtet, die Fluchtrichtung sichtbar kennzeichnen, um die Nachsuche für den Jäger zu erleichtern.
Den Wildunfall der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle melden.
Im Normalfall werden Unfallschäden mit Haarwild durch die (Teil-) Kaskoversicherung des Motorradfahrers ersetzt. Der Jäger stellt die Wildunfall-Bescheinigung für die Versicherung aus. Bei Ausweichunfällen oder Unfällen mit Federwild besteht allerdings kein Versicherungsanspruch.
[ eingetragen am: 2016-10-06 17:35:09 ] [ Quelle: ADAC Gefahr durch Wildunfälle ]