
Unsere Vereinigung wurde 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)
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Erneut diesem Leitspruch der alten Württemberger folgend, laden wir zur 4. ALB-Traumtour 2027 auf die Schwäbische Alb ein. Wie alle Teilnehmer der vergangenen ALB-Traumtouren bestätigen können, [mehr..]
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Keyless Motorrad: Leichte Beute für DiebeKeyless-Schließsysteme, die das schlüssellose Entsperren und Starten eines Pkw ermöglichen, gibt es auch bei Motorrädern. Wir haben drei Motorräder untersucht - mit verheerendem Ergebnis. [mehr..]
Informationen
Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt.
Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.
Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:
Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt. Es kann nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher außerhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.
In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.
(KG Berlin, 3 WS B 650/10)
[ eingetragen am: 2018-10-10 21:19:55 ] [ Quelle: ADAC Rechtsberatung Motorrad Urteilsdatenbank ]
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