Navigation

20 Jahre FJR-Tourer Deutschland
Unsere Vereinigung wird 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)


Facebook Facebook Donate FJR-Tourer


Beliebte Suchwörter

Aufwärmrunde Bayern Bridgestone Continental Deutschland Dunlop FJR1300 Fahrverbot Freitags Frühstück Garmin Haupttour Heimreise Kurven Maschine Metzeler Motorrad Motorradtouren Punkte Sachsengugge Samstag Samstags Tagestour Vortour Yamaha

Information
Suche

Neuester Beitrag im Forum

Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
Re: 09.05. - 12.05.2024: 8. FJR-Tourer Deutschland-Treffen
..hier auf Wunsch der Orgas nochmals zur Info für die Kyffhäuser - Tourer In einem Punkt möchte ich euch heute schon um eure Unterstützung bitten. Das betrifft diejenigen unter euch, die am [mehr..]

Tipps und Tricks

Motorradsturz nach Ausbesserung von Straßenschäden mit Bitumen - bei Nässe

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.09.2009 (Az. 1 U 309/08) entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht zur Straßenverkehrssicherung begründet ist, wenn eine mit Bitumen [mehr..]


Alle Infos

Informationen

Auch (kleine) Motorräder dürfen abgeschleppt werden



Ein falsch geparktes Motorrad hat ja zumeist nicht einmal ein Viertel der Fläche eines falschgeparkten Autos. Daher vertreten viele Biker die Meinung, ein falsch geparktes Motorrad dürfe nicht abgeschleppt werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 28.06.2012, Az: 1 K 1673/11/MZ hat diese Hoffnung bzw. Ansicht unter Bikern nunmehr zunichte gemacht (Adajur-Dok.Nr.: 100161).

Es stellte in einem aktuellen Fall zu einem in der Fußgängerzone rechtswidrig geparkten Motorrad nämlich fest:

Aus Fußgängerzonen dürfen regelmäßig auch Motorräder, Motorroller und Zweiräder abgeschleppt und die Zahlung der Kosten vom Fahrer oder Halter angefordert werden.

Nach § 2 Nrn.1, 9-11 FZV handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge und allein der Größenunterschied zu einem Pkw ändert nichts an der auch durch diese bestehende Gefahr für die Fußgänger.

Es ist rechtlich ohne Bedeutung, ob eine konkrete Störung des Fußgängerverkehrs verursacht wurde und ob sich etwa das Kraftfahrzeug zu einer verhältnismäßig ruhigen Zeit an einem fußgängerarmen Ort (sog. Randbereich) einer Fußgängerzone befand.

Ein Ausnahmefall, der einmal ein Abschleppen als unverhältnismäßig erscheinen lassen kann, ist allenfalls in Nachtstunden denkbar, in denen überhaupt kein Fußgängerverkehr stattfindet. In einer Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge stellen bereits als solche eine Gefahr für die Fußgänger dar.

(VG Mainz, 1 K 1673/11)

[ eingetragen am: 2018-10-10 21:20:50 ] [ Quelle: ADAC Rechtsberatung Motorrad Urteilsdatenbank ]