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Motorradtouren sind nicht mehr geboten
Überall in Europa ordnen Regierungen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus an. Dazu gehören auch Einschränkungen der persönlichen Mobilität. Die schließen eigentlich auch Motorradtouren aus. Explizit verboten sind diese nicht.
Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkung, Quarantäne – die Maßnahmen heißen unterschiedlich, zielen aber europaweit auf den gleichen Effekt ab. Man will die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen. Dazu wird die Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt, das Zusammentreffen von größeren Gruppen ist verboten.
Spritztour kann teuer werden
Bislang gab es allerdings kein explizites Verbot, sich sein Motorrad zu schnappen und die sehr verkehrsarmen Straßen für eine Spritztour zu nutzen. Das haben in den vergangenen Tagen augenscheinlich auch zahlreiche Motorradfahrer ausgiebig getan. In Bayern beispielsweise in sehr exzessiver Art und Weise. Wie die Polizei mitteilt, wurde auf der Bundesstraße zwischen Tegernsee und Achenpass ein Motorradfahrer mit Tempo 210 erwischt. Auch auf anderen bei Motorradfahrern beliebten Strecken wurden rennähnliche Szenen beobachtet. Selbst auf eigentlich für Motorradfahrer gesperrten Strecken waren etliche Biker unterwegs.
Dabei sind die von der Bundesregierung verhängten neuen Regeln zum Corona-Virus eigentlich eindeutig. Regel 4 besagt:
Diese Wege dürfen Sie machen:
- Sie dürfen die Wohnung verlassen, wenn es nötig ist.
- Sie dürfen die Wohnung verlassen, wenn Sie
zur Arbeit müssen,
einkaufen gehen,
zum Arzt müssen,
an ganz wichtigen Terminen teilnehmen,
zum Beispiel an Prüfungen,
an der frischen Luft Sport machen
oder spazieren gehen.
Der letzte Punkt schließt Motorsport nicht ein. Auch wenn die Regeln der Bundesregierung kein verbindliches Verbot darstellen, sind sie doch ein Gebot. Auch der Industrieverband Motorrad (IVM) unterstützt diese Interpretation. Das Zweirad, als Alternative zum ÖPNV, erhöht zwar die Infektionssicherheit und kann entscheidend dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Gemeint sind dabei aber notwendige Wegstrecken, reine Freizeittouren seien in der aktuellen Lage aber nicht geboten, erklärt ein IVM-Sprecher auf Anfrage. Verbindliche Auflagen regeln die jeweiligen Corona-Bestimmungen der Bundesländer, die höchst unterschiedlich ausfallen.
Die Regelungen in Bayern sind deutlicher, aber auch nicht eindeutig. In den FAQ zu den Corona-Regeln heißt es: "Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren", "Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen" oder auch "Es gilt der Grundsatz: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere kann und muss warten!" Die Frage "Spritztouren allein mit einem Kfz?" beantwortet das Bayerische Innenministerium allerdings wie folgt: "Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Bedenken Sie auch, dass an beliebten Ausflugszielen, z. B. am Starnberger See oder im Englischen Garten, dieser Abstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher dringend abgeraten." Damit ist es alles andere als klar, ob die reine Spritztour nun erlaubt ist, oder auch nicht. Die Polizei in Hamburg hingegen twittert: Ja, Sie dürfen fahren ..."
Auch im EU-Ausland ist Motorradfahren untersagt
Zuletzt hatte Belgien Freizeitbikern, die den Sinn dieser Anordnungen immer noch nicht verstanden haben, einen Riegel vorgeschoben. Die belgische Regierung verbietet mit seinem seit dem 18. März gültigen Dekret explizit Fahrten mit dem Motorrad und anderen motorisierten Zweirädern, die nicht absolut notwendig sind. Das Fahrverbot trifft in gleichem Maß aber auch Autofahrer. Die Cabrio-Spritztour ist also ebenfalls tabu. Ausgenommen sind nach wie vor Fahrten zum Arbeitsplatz oder zum Arzt. Die Anordnung ist aktuell bis zum 5. April befristet. Die belgische Regierung erinnert zudem an die geltenden Strafen gegen die ausgesprochenen Auflagen. Die Geldbußen für Zuwiderhandlungen liegen zwischen rund 200 und knapp 4.000 Euro. Auch sind Haftstrafen zwischen acht Tagen und drei Jahren als Strafe möglich.
Auch Frankreich, Spanien, Großbritannien und Italien hatten zuvor schon klargestellt, dass Fahrten mit Auto und Motorrad auf das absolut Notwendigste beschränkt bleiben sollen. Auch hier werden keine Spritztouren toleriert.
Die aktuellen Maßnahmen sprechen das Motorradfahren nicht explizit an. Aber nachdem grundsätzlich auf möglichst alle Wege und Fahrten (auch mit Kraftfahrzeugen) verzichtet werden soll, die nicht zur Arbeit, zum Arztbesuch, für Besorgungen und die Hilfe für Andere notwendig sind, ist klar: Spritztouren mit dem Motorrad widersprechen dem Geist der Regeln.
Juristisch dürfte das bei einem Verstoß Auslegungssache – im Zweifel der Polizei vor Ort – sein. Wer offenkundig zum Spaß mit dem Motorrad unterwegs ist und angehalten wird, kann also nicht sicher sein, keine Verwarnung oder kein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen. Eine Anfechtung könnte im dümmsten Fall vor Gericht enden. Sicher nichts, wofür man in diesen Zeiten Energie verschwenden sollte.
Wer sich von den leeren Straßen zum Rasen verleiten und erwischen lässt, riskiert neben drohenden Strafen dafür auch Argumentationsnot beim Zweck der Fahrt.
[ eingetragen am: 2020-03-26 17:10:40 ] [ Quelle: Motorradonline ]