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Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.09.2009 (Az. 1 U 309/08) entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht zur Straßenverkehrssicherung begründet ist, wenn eine mit Bitumen ausgebesserte oder erstellte Straße bei Nässe vergleichbar glatt wie eine Straßenbahnschiene ist und dieser Zustand längere Zeit andauert.
Das Gericht argumentiert damit, dass die Bediensteten des Landes die Straßen auf außerordentliche Gefahren regelmäßig untersuchen müssten. Ebenfalls hätten sie erforderliche Vorsorgemaßnahmen treffen müssen. Dafür reichen bei solch einer erhöhten Gefahr bloße Warnschilder nicht aus. Vielmehr muss - durch eine Erneuerung des Fahrbahnbelags - für eine Griffigkeit der Straße gesorgt werden oder die Straße für Motorradfahrer gesperrt werden.
Fährt der Motorradfahrer bei angemessener Geschwindigkeit, der Motorradfahrer gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld erheben.
[ eingetragen am: 2015-10-15 22:13:44 ] [ Quelle: ADAC ]
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