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Seit Jahresbeginn müssen ganz neue Motorradmodelle die strengeren Abgasgrenzwerte nach Euro 4 erfüllen, und ab 2017 gilt dies für ALLE neu zugelassenen Maschinen. Das macht den Herstellern Druck und wird den Markt dieses Jahr aufmischen. Die gute Nachricht zuerst: Motorradbesitzern kann die Verschärfung der Abgasgrenzwerte ziemlich egal sein – es gibt Bestandsschutz, und eine Nachrüstpflicht ist nicht zu befürchten. Und nun die schlechte: Das ohnehin anspruchsvolle Neupreisniveau dürfte weiter steigen, weil die Hersteller die Kosten für den erheb- lich höheren technischen Aufwand an die Kunden weiterreichen werden. Denn die neue Abgasnorm markiert lediglich die Spitze des Eisbergs: Die neuen Modelle der Marken müssen jetzt eine Vielzahl von weiteren umwelt- und sicherheitsrelevanten Raffinessen vorweisen, um die für die Vermarktung unumgängliche Typgenehmigung zu bekommen.
Die EU-Kommission hat für dieses Verfahren ganz neue Spielregeln festgelegt, die seit dem 1. Januar dieses Jahres europaweit gelten. Doch was sie alles umfassen – ein Teil davon ist im Eisberg-Foto unter Wasser zu sehen – findet sich erst in den ellenlangen Anhängen der EU-Verordnung 168/2013 „über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“, die am 15. Januar 2013 die Vorgängerverordnung 2002/24 ablöste. Dem neuen, knapp 60-seitigen Regelwerk folgten vier Ausführungsverordnungen, die weitere Details regeln.
[ eingetragen am: 2016-04-11 13:31:42 ] [ Quelle: Motorrad Online ]
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