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Corona-Zeiten - Wo Motorradtouren noch erlaubt sind und wo nicht

Wo Motorradtouren noch erlaubt sind und wo nicht

Überall in Europa haben Regierungen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus angeordnet. Dazu gehören Einschränkungen der persönlichen Mobilität. Die schließen vielerorts Motorradtouren aus. In welchen Bundesländern sie erlaubt sind und wo nicht.

Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkung, Quarantäne – die Maßnahmen heißen unterschiedlich, zielen aber europaweit auf den gleichen Effekt ab. Man will die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen. Dazu wird die Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt, das Zusammentreffen von größeren Gruppen ist verboten.
Spritztour kann teuer werden

In Deutschland sind in jedem Bundesland eigene Landesregeln maßgeblich. Die Mehrzahl orientiert sich an den Vorgaben der Bundesregierung, die kein explizites Verbot für Fahrten mit Kraftfahrzeugen enthalten. Regel vier legt mit der ausdrücklichen Erlaubnis von Wegen zur Arbeit, zum Arzt oder zur Notbetreuung allenfalls nahe, dass Fahrten zur persönlichen Erbauung nicht im Sinne der Regeln sind.Auch der Industrieverband Motorrad (IVM) unterstützt diese Interpretation. Das Zweirad, als Alternative zum ÖPNV, erhöht zwar die Infektionssicherheit und kann entscheidend dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Gemeint sind dabei aber notwendige Wegstrecken, reine Freizeittouren seien in der aktuellen Lage aber nicht geboten, erklärt ein IVM-Sprecher auf Anfrage. Genauso sind die Regeln wohl in den Bundesländern, die ein Kontaktverbot erlassen haben, wie beispielsweise Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen. Dort sind Motorradtouren aber eben nicht verboten.

Anders sieht es in Bundesländern aus, die Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, wie beispielsweise Bayern. Dort ist gar das Verlassen des Hauses nur noch aus triftigen Gründen (Arbeiten, Einkaufen, Arztbesuche, Hilfe für andere, Sport an der frischen Luft) erlaubt. Damit sind auch Fahrten mit dem Kfz zweckgebunden, was auf den ersten Blick widersinnig wirkt, da auf dem Motorrad beispielsweise keine Ansteckungsgefahr herrscht. Legal sind in Bayern Fahrten mit dem Motorrad also nur noch zu o.g. Zwecken. Aber Vorsicht: Unter Punkt sechs heißt es in den Regelungen Bayerns: "Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen". Das klingt nicht so, als würde eine Packung Klopapier auf dem Gepäckträger genügen.

Die Frage "Spritztouren allein mit einem Kfz?" beantwortete das Bayerische Innenministerium zunächst wie folgt: "Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Bedenken Sie auch, dass an beliebten Ausflugszielen, z. B. am Starnberger See oder im Englischen Garten, dieser Abstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher dringend abgeraten." Am Montag (30.3.) zeigt sich der Text ergänzt: "Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem Pkw oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen." Damit ist das Thema zumindest in Bayern bis zum Ende der bis zum 19. April verlängerten Ausgangsbechränkung glasklar geregelt. Die Polizei in Hamburg hingegen twittert: Ja, Sie dürfen fahren ..."
Einige Bundesländer legen nach

Zum 30.3. haben verschiedene Bundesländer ihre Corona-Regelungen bis nach Ostern verlängert und teilweise weiter spezifiziert. Bundesländer, in denen strenge Ausgangsbeschränkungen gelten, sind Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen. Der Kontakt zu bestimmten Personengruppen ist zusätzlich beschränkt. Bei Kontrollen muss ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden.

In den anderen Bundesländern gibt es lediglich ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass der Kontakt nur zu bestimmten Personen zulässig ist und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden muss. Ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist nicht erforderlich.
Das sagt der Anwalt

Eine juristische Einschätzung, ob mit den Ausgangsbeschränkungen Motorradtouren gesetzlich noch erlaubt sind, hat sich MOTORRAD am 27.3. 2020 bei Thomas Kümmerle (Fachanwalt für Strafrecht) von Glienke & Kümmerle @ Kanzlei Hoenig Berlin eingeholt:

Es kommt darauf an, in welchem Bundesland man fährt. Nicht in allen Bundesländern gelten die gleichen Regeln. Derzeit haben nur Bayern und Sachsen Regelungen im Sinne einer Ausgangsbeschränkung, die über die Maßnahmen der übrigen Länder zur Kontaktbeschränkung hinausgehen. Nach den Länderregelungen mit Kontaktbeschränkung sollte man sich ständig in seiner Wohnung aufhalten und hat im Freien den Kontakt eben zu minimieren. Dagegen hat man sich bei einer Ausgangsbeschränkung ständig in der Wohnung aufzuhalten, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor, die das Verlassen der Wohnung erlauben.

[ eingetragen am: 2020-04-06 10:39:32 ] [ Quelle: Motorradonline ]