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20 Jahre FJR-Tourer Deutschland
Unsere Vereinigung wird 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)


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Termine in diesem Monat

Heidschnuckentour 2025
02.05.2025 bis 04.05.2025
Anmeldung ab:
05.01.2025 20:00
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10. Nordtour 2025
29.05.2025 bis 01.06.2025
Anmeldung ab:
06.01.2025 20:00
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4. Hochrhön-Genusstour 2025
25.07.2025 bis 27.07.2025
Anmeldung ab:
12.01.2025 20:00
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Kult-Tour 2025
27.08.2025 bis 31.08.2025
Anmeldung ab:
26.01.2025 20:00
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Neuester Beitrag im Forum

Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
Re: 12.06. - 15.06.2025: 3. Alpen-Rundfahrt 2025
Danke an Alle die sich für die 3. Alpentour angemeldet haben. Es gibt einen neuen Rekord, die Tour war innerhalb von 2 Minuten ausgebucht. Für alle bei denen es mit der Anmeldung nicht geklappt [mehr..]

Tipps und Tricks

Der Feuerlöscher muss in Rumänien dabei sein

In Rumänien hat vor Kurzem ein Motorradfahrer einen Strafzettel bekommen, weil er keinen Feuerlöscher dabei hatte. Was ist passiert? Das rumänische Verkehrsrecht macht bei der Mitführpflicht in [mehr..]


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Auch (kleine) Motorräder dürfen abgeschleppt werden



Ein falsch geparktes Motorrad hat ja zumeist nicht einmal ein Viertel der Fläche eines falschgeparkten Autos. Daher vertreten viele Biker die Meinung, ein falsch geparktes Motorrad dürfe nicht abgeschleppt werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 28.06.2012, Az: 1 K 1673/11/MZ hat diese Hoffnung bzw. Ansicht unter Bikern nunmehr zunichte gemacht (Adajur-Dok.Nr.: 100161).

Es stellte in einem aktuellen Fall zu einem in der Fußgängerzone rechtswidrig geparkten Motorrad nämlich fest:

Aus Fußgängerzonen dürfen regelmäßig auch Motorräder, Motorroller und Zweiräder abgeschleppt und die Zahlung der Kosten vom Fahrer oder Halter angefordert werden.

Nach § 2 Nrn.1, 9-11 FZV handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge und allein der Größenunterschied zu einem Pkw ändert nichts an der auch durch diese bestehende Gefahr für die Fußgänger.

Es ist rechtlich ohne Bedeutung, ob eine konkrete Störung des Fußgängerverkehrs verursacht wurde und ob sich etwa das Kraftfahrzeug zu einer verhältnismäßig ruhigen Zeit an einem fußgängerarmen Ort (sog. Randbereich) einer Fußgängerzone befand.

Ein Ausnahmefall, der einmal ein Abschleppen als unverhältnismäßig erscheinen lassen kann, ist allenfalls in Nachtstunden denkbar, in denen überhaupt kein Fußgängerverkehr stattfindet. In einer Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge stellen bereits als solche eine Gefahr für die Fußgänger dar.

(VG Mainz, 1 K 1673/11)

[ eingetragen am: 2018-10-10 21:20:50 ] [ Quelle: ADAC Rechtsberatung Motorrad Urteilsdatenbank ]