Navigation

20 Jahre FJR-Tourer Deutschland
Unsere Vereinigung wurde 20 Jahre alt, neben einer kurzen Zusammenfassung findet ihr dort [zum Video..] auch ein tolles Video mit einem Rückblick (aus diversen Archiven)


Facebook Facebook Donate FJR-Tourer


Beliebte Suchwörter

Abreise Aufwärmrunde Bayern Bridgestone Continental Deutschland FJR1300 Fahrverbot Freitags Frühstück Garmin Gruppen Haupttour Heimreise Kurven Metzeler Motorrad Motorradtouren Punkte Sachsengugge Samstag Samstags Tagestour Vortour Yamaha

Information
Suche

Termine in diesem Monat

AktiTour Hinterland-Tour 2025
02.10.2025 bis 05.10.2025
Anmeldung ab:
30.03.2025 20:00
[ zum Termin ]

9. FJR-Tourer Deutschland-Treffen 2026
14.05.2026 bis 17.05.2026
Anmeldung ab:
12.10.2025 20:00
[ zum Termin ]

Neuester Beitrag im Forum

Treffen, Touren, Trainings und allg. Ankündigungen
12.09.2026: Vom Taunus in den Hunsrück
Hallo Biker Das Motto dieser Tagestour in 2026 lautet " Beide sind Mittelgebirge und gehören zum Rheinischen Schiefergebirge. Der Hunsrück liegt zwischen Mosel und Rhein, und der Taunus [mehr..]

Tipps und Tricks

Motorradfahren bei Hitze

Das schöne Wetter lockt viele Motorradfahrer auf die Straßen. Doch was ist, wenn das Thermometer auf über 30 Grad Celsius klettert? Der ADAC informiert, auf was Motorradfahrer bei großer Hitze [mehr..]


Alle Infos

Informationen

Auch (kleine) Motorräder dürfen abgeschleppt werden



Ein falsch geparktes Motorrad hat ja zumeist nicht einmal ein Viertel der Fläche eines falschgeparkten Autos. Daher vertreten viele Biker die Meinung, ein falsch geparktes Motorrad dürfe nicht abgeschleppt werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 28.06.2012, Az: 1 K 1673/11/MZ hat diese Hoffnung bzw. Ansicht unter Bikern nunmehr zunichte gemacht (Adajur-Dok.Nr.: 100161).

Es stellte in einem aktuellen Fall zu einem in der Fußgängerzone rechtswidrig geparkten Motorrad nämlich fest:

Aus Fußgängerzonen dürfen regelmäßig auch Motorräder, Motorroller und Zweiräder abgeschleppt und die Zahlung der Kosten vom Fahrer oder Halter angefordert werden.

Nach § 2 Nrn.1, 9-11 FZV handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge und allein der Größenunterschied zu einem Pkw ändert nichts an der auch durch diese bestehende Gefahr für die Fußgänger.

Es ist rechtlich ohne Bedeutung, ob eine konkrete Störung des Fußgängerverkehrs verursacht wurde und ob sich etwa das Kraftfahrzeug zu einer verhältnismäßig ruhigen Zeit an einem fußgängerarmen Ort (sog. Randbereich) einer Fußgängerzone befand.

Ein Ausnahmefall, der einmal ein Abschleppen als unverhältnismäßig erscheinen lassen kann, ist allenfalls in Nachtstunden denkbar, in denen überhaupt kein Fußgängerverkehr stattfindet. In einer Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge stellen bereits als solche eine Gefahr für die Fußgänger dar.

(VG Mainz, 1 K 1673/11)

[ eingetragen am: 2018-10-10 21:20:50 ] [ Quelle: ADAC Rechtsberatung Motorrad Urteilsdatenbank ]